Zwangsversteigerung Erklärung Nötig

Begonnen von Gustel, 24. November 2013, 16:38:49

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Gustel

Zitat von: Hans-Peter am 25. November 2013, 12:54:26
Also bei den aktuellen Zinssätzen ist das natürlich durchaus eine Überlegung wert. Aber das wissen auch Verkäufer.
Eine gesunde Portion Menschenverstand sollte man also immer walten lassen bevor man sich in eine solche Investition stürzt.
Viel Erfolg dabei  ;)

Deswegen sind zum Teil schon ewig hier Häuser zum Verkauf, weil sie meinen viel
verlangen zu können  :Huh:

Hans-Peter

Zitat von: Gustel am 25. November 2013, 12:59:48
Deswegen sind zum Teil schon ewig hier Häuser zum Verkauf, weil sie meinen viel
verlangen zu können  :Huh:

Was denkst Du wohl was hier im Ballungsraum BN/K/D an Preisen aufgerufen wird. Dafür hast Du früher 2x bauen können inclusive 500 qm Grundstück  ;D
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Ich fühl mich so krank...ich glaub ich hab Montag.

Tom

Lt. Bekannten kommt es bei uns bei ner Zwangsversteigerung teilweise zu höheren Preisen als im Gutachten ermittelt.

Wenn Du rein darfst, mit nem Sachverständigen mit, denn wie im Gutachten geschrieben "Bauschäden wurden nicht untersucht"

Ein Haus kaufen zum selber drin wohnen ohne vorher drin gewesen zu sein, uff.. lieber nicht!
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Stimmt die Zeiten sind im Moment vorbei wo eine Zwangsversteigerung durch die Ersparnis ein eventuelles Risiko an Schäden mit einkalkuliert hatte.

Am besten quatscht du mal mit den Nachbarn, die wissen meist mehr als einem lieb sein kann.  :o

Die Frage ist auch warum der ehemalige Eigentümer nicht selbst verkauft hat und die Kohle an die Bank weitergegeben hat. Eventuell Scheidung da gönnt dann keiner dem anderen was und nimmt lieber Verluste in Kauf. 

Kannst ja mal bei Gericht fragen wie hoch im Moment die Teilnehmerzahl bei solchen Versteigerungen ist, meist sind es zuviele, vor allem Immofirmen oder so, das Risiko ist dann einfach für den zu bezahlenden Preis zu hoch.

Aber geh auf jeden Fall hin, lernen kannst da immer was. ;)
MG ZR 160 MK II

DerMeister

Zitat von: Gustel am 25. November 2013, 11:19:53

Mit der 7/10 bzw 5/10 Regel werde ich nicht schlau.
Wann gilt welche?
Weil ca bei den 7/10 liegt mein Limit weil da wird noch Geld für Renovierung fällig.



Es gilt allgemein:
Im Ersten Termin (bzw. in dem Termin wo das erstemal geboten wurde)  wird vom Gericht kein Zuschlag unter 5/10 erteilt.
Wenn das  Gebot mindestens 5/10 aber weniger als 7/10 des Verkehrswertes beträgt, kann der betreibende Gläubiger die Zuschlagsversagung beantragen.

---> ab 7/10 keine Zuschlagsversagung wegen nichterreichens der Wertgrenzen.

Aber der Gläubiger kann die einstweilige Einstellung des Verfahrens  § 30 ZVG beantragen. Also der Gläubiger kann immer den Zuschlag versagen, wenn dieser nciht seinen Vorstellungen entspricht.


Gebote unter 5/10 führen meißt dazu, dass die Wertgrenzen im zweiten Termin wegfallen. Der Gläubiger kann aber  die Einstellen beantragen siehe oben ;)
TUNING - IT'S NOT A CRIME... IT'S A WAY OF LIFE

Hans-Peter

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Ich fühl mich so krank...ich glaub ich hab Montag.

Gustel

#21
Mit Nachbar habe ich schon geredet.
Der Herr war freundlich und hat mir viele Fragen beantwortet.
1) Also ist eine Scheidung deswegen Zwangsversteigerung.
2) Der ehemalige Eigentümer hat diverses Selber gemacht.
    z.b Die Nut und Feder Decke. Diese ist am Rand laut Nachbar nicht Perfekt abgeschnitten aber sonst ok.
3) Hat diverses selber gemacht. Hat man aber von Außen gesehen. Sind aber dinge die man Leicht Rückgänig machen kann bzw fertig stellen kann.


Danke euch allen so langsam steige ich hier mit dem Thema durch.

Gläubiger (Bank) versucht es mir zu ermöglichen in das Haus zu können.
Schlüssel liegen beim Amtsverwalter. Eventuell wird ein Sammel Termin für die Interessenten gemacht.
Morgen werde ich dazu hoffentlich mehr wissen.

@Hape danke für den Link.
   Gibt es das auch als Hörbuch?  ;)