Zwangsversteigerung Erklärung Nötig

Begonnen von Gustel, 24. November 2013, 16:38:49

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Gustel

Hallo Zusammen,

bei mir wird ein Haus Zwangsversteigert. Das ich ganz Interessant finde.
http://versteigerungspool.de/immobilie/zwangsversteigerung-einfamilienhaus.173110
Leider werde ich nicht mit den ganzen Fachbegriffen nicht schlau bzw. mit deren Erklärung.
Gibt es unter uns jemanden der sich damit auskennt?

z.b
Wie Hoch ist das Geringstes Gebot?
dann heißt es ich muss zu dem Bargebot noch die Grundstücksbelastungen (Grundsicherheiten) dazurechnen.
Was das jetzt schon wieder wie viel ist das wo bekomme ich das her?
Wie bekomme ich raus ob ich noch Grundschulden mit Kaufe?

Gruß Gustel

Tom

Geh zum Amtsgericht, da sollte es ein Gutachten mit allen Infos geben.

Wenn die nicht so Rückständig sind wie in Fürth, schicken die es sogar per PDF, so wie in Dresden

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UliV

Um mitbieten zu können brauchst du einen Nachweis das du über Barmittel von 10 % des Verkehrswert verfügst. Macht 32.100 € als Sicherheitsleistung.
Als ich 2004 ein Haus eingesteigert, war ein gängiges Preislevel bei Versteigerungen 70% des Verkehrswertes. Heute mag das höher sein.
2004 war es eine öffentliche Versteigerung im Amtsgericht Tübingen.
Hand heben bei Gebot und 1,2,3 deins.
Danach muß du die Finanzierung der Bank schnell stehen haben.
Vorsicht es kommen zum Versteigerungspreis noch Gebühren vom Amtsgericht drauf.
Danach Kaufpreis plus Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer.
Grunderwerbssteuer Niveau bei euch erfährst du bei Finanzamt Lörrach.
Da das Objekt 1992 ist, wirst du schauen müssen, welchen Zustand die Heizanlage hat. Sollte mit Baujahr 92 noch brauchbar sein.
Check auch die Wasser- Abwasserleitungen und die Elektrik des hauses.
Dämmung ? Energiepass vorhanden ?
Fenster, welcher K Wert ?
Bauschäden ?
Renovieren mußt du wohl, hier gilt es zu checken ob nur Schönheitsreparaturen, oder tiefgreifende Sanierung.
U. U. kannst du das Haus vorab besichtigen. Oftmals lässt der Insolvenzverwalter mit sich reden.

Ist wie eine Wundertüte, je tiefer du reinschauen kannst, desto weniger Überraschungen wirst du erleben.



Der Narr hält sich für weise, der Weise weiß dass er ein Narr ist.

Hans-Peter

Renovierungsbedürftig ist ein sehr weiter Begriff. 
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Ich fühl mich so krank...ich glaub ich hab Montag.

Tom

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DerMeister

Wertgrenzen sind noch vorhanden ein Gebot unter 7/10 und über 5/10 wird im ersten Termin  meißt vom Gläubiger abgelehnt ;)
Unter 5/10 wird der Zuschlag im ersten Termin vom Gericht versagt.
Welceh Kosten zusätzlich anfallen gibt es Rechner in Internet
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Gustel

Also Gutachten steht oben im Link zum runterladen.
Haus steht seit 2 Jahren leer.
Werde morgen mit Bank(gläubiger) tel ob man rein gehen darf/kann bzw versuchen den Herrn seine Nummer zu
bekommen.
Heizung wurde bei Gutachten nicht geprüft.
Wasser auch nicht.
Energiepass keiner vorhanden.
Elektrik keine Ahnung.
Bausubstanz ist gut.
Renovieren müsste man Böden,  ein Bad, Balkon geländer, Vermutlich Heizung, Garten Anlage,

Roverlook

Haben uns vor paar Jahren auch für Häuser aus Zwangsversteigerung interessiert.
Prüfung auch von innen bzw. selber mit Sachverständigen rein und keine noch "wohnenden" Vorbesitzer/Mieter sind schonmal ne gute Ausgangslage - weil sonst eher Ausnahme als Regel.

Übrigens schönes Haus mit der Hanglage  :shout:
"Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde"
Akademie d. Wissenschaften, St. Petersburg, 1806

Gustel

Also Haus ist schon mal Lastenfrei  :)
Besichtigungstermin versucht die Bank zu Organisieren.
Mit der 7/10 bzw 5/10 Regel werde ich nicht schlau.
Wann gilt welche?
Weil ca bei den 7/10 liegt mein Limit weil da wird noch Geld für Renovierung fällig.

@Roverlook
Hanglage tolle Aussicht  :perfect:
Große Doppelgarage und Carport für nochmal 2 Fahrzeuge  ;D
Ok 1 Platz werden wir für die Einliegerwohnung her geben.

Hans-Peter

Bei 2 Jahren Leerstand könnten Dich durchaus unangenehme Überraschungen erwarten. Du kannst davon ausgehen das das Haus in dieser Zeit auch nicht geheizt wurde. Was so etwas in Deinen Breiten bedeutet weisst Du sicher selbst.
Ich würde mich nicht alleine auf ein Gutachten verlassen. Ansonsten landest Du nachher auch im Fernsehen bei den einschlägigen "Renovierungssendungen"  ;D
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Gustel

#10
Ich wollte schon immer ins Fernsehen  ;D
Bei so hohen Summen bin ich sehr vorsichtig und habe ja auch noch eine Frau die mit entscheidet.
Mal schauen wie sich die Sache Entwickelt.
Wenn ich nicht rein darf ist die Sache gegessen.

Ach noch was bei einer Zwangsversteigerung gibt es keinen Energiepass ist nicht vorschrift.

UliV

Mein Objekt hatte nach zwei Jahren Wasserschäden durch Frost.
Genau war ein Heizungsrohr geborsten und hat Parkett aufquillen lassen.
Auch die Elektrik zeigte am Anfang durch Feuchtigkeit Ausfallerscheinungen.
Trotzdem da wir die Schäden vorher besichtigt hatten und ins Gebot miteinfliessen lassen konnten, wars ein guter Kauf.
Wenn du Immobilie innerhalb 10 Jahren wieder veräusserst, darst du gut Steuern zahlen.

Energiepass kannst und kannst du dir selbst am Internet erstellen, wenn du Hausdaten hast.
Hausdaten wie z.B. Wandstärke, Fenster k- werte, Energieverbrauch, usw.
Der Narr hält sich für weise, der Weise weiß dass er ein Narr ist.

Hans-Peter

Ganz wichtig: unbedingt die eigene Schmerzgrenze beim Bieten einhalten !!!
3-2-1-meins kann ganz schön teuer werden.
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Gustel

Zitat von: UliV am 25. November 2013, 12:37:31
Mein Objekt hatte nach zwei Jahren Wasserschäden durch Frost.
Genau war ein Heizungsrohr geborsten und hat Parkett aufquillen lassen.
Auch die Elektrik zeigte am Anfang durch Feuchtigkeit Ausfallerscheinungen.
Trotzdem da wir die Schäden vorher besichtigt hatten und ins Gebot miteinfliessen lassen konnten, wars ein guter Kauf.
Wenn du Immobilie innerhalb 10 Jahren wieder veräusserst, darst du gut Steuern zahlen.

Energiepass kannst und kannst du dir selbst am Internet erstellen, wenn du Hausdaten hast.
Hausdaten wie z.B. Wandstärke, Fenster k- werte, Energieverbrauch, usw.

Haus soll Familien Sitz werden also wird das so schnell nicht verkauft.
Hausdaten sind leider nicht bekannt. Nicht mal die Zimmer Aufteilung.
Ich lass mich einfach mal überraschen wenn ich rein darf.

@HaPe
Spaß bremse (Frau) kommt ja mit. Ne scherz haben schon jetzt gesagt wie viel wir Maximal Zahlen würden dafür.
Nächste Woche haben wir auch Termin bei Weber Haus.

Hans-Peter

Also bei den aktuellen Zinssätzen ist das natürlich durchaus eine Überlegung wert. Aber das wissen auch Verkäufer.
Eine gesunde Portion Menschenverstand sollte man also immer walten lassen bevor man sich in eine solche Investition stürzt.
Viel Erfolg dabei  ;)
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Gustel

Zitat von: Hans-Peter am 25. November 2013, 12:54:26
Also bei den aktuellen Zinssätzen ist das natürlich durchaus eine Überlegung wert. Aber das wissen auch Verkäufer.
Eine gesunde Portion Menschenverstand sollte man also immer walten lassen bevor man sich in eine solche Investition stürzt.
Viel Erfolg dabei  ;)

Deswegen sind zum Teil schon ewig hier Häuser zum Verkauf, weil sie meinen viel
verlangen zu können  :Huh:

Hans-Peter

Zitat von: Gustel am 25. November 2013, 12:59:48
Deswegen sind zum Teil schon ewig hier Häuser zum Verkauf, weil sie meinen viel
verlangen zu können  :Huh:

Was denkst Du wohl was hier im Ballungsraum BN/K/D an Preisen aufgerufen wird. Dafür hast Du früher 2x bauen können inclusive 500 qm Grundstück  ;D
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Tom

Lt. Bekannten kommt es bei uns bei ner Zwangsversteigerung teilweise zu höheren Preisen als im Gutachten ermittelt.

Wenn Du rein darfst, mit nem Sachverständigen mit, denn wie im Gutachten geschrieben "Bauschäden wurden nicht untersucht"

Ein Haus kaufen zum selber drin wohnen ohne vorher drin gewesen zu sein, uff.. lieber nicht!
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powerpoint

Stimmt die Zeiten sind im Moment vorbei wo eine Zwangsversteigerung durch die Ersparnis ein eventuelles Risiko an Schäden mit einkalkuliert hatte.

Am besten quatscht du mal mit den Nachbarn, die wissen meist mehr als einem lieb sein kann.  :o

Die Frage ist auch warum der ehemalige Eigentümer nicht selbst verkauft hat und die Kohle an die Bank weitergegeben hat. Eventuell Scheidung da gönnt dann keiner dem anderen was und nimmt lieber Verluste in Kauf. 

Kannst ja mal bei Gericht fragen wie hoch im Moment die Teilnehmerzahl bei solchen Versteigerungen ist, meist sind es zuviele, vor allem Immofirmen oder so, das Risiko ist dann einfach für den zu bezahlenden Preis zu hoch.

Aber geh auf jeden Fall hin, lernen kannst da immer was. ;)
MG ZR 160 MK II

DerMeister

Zitat von: Gustel am 25. November 2013, 11:19:53

Mit der 7/10 bzw 5/10 Regel werde ich nicht schlau.
Wann gilt welche?
Weil ca bei den 7/10 liegt mein Limit weil da wird noch Geld für Renovierung fällig.



Es gilt allgemein:
Im Ersten Termin (bzw. in dem Termin wo das erstemal geboten wurde)  wird vom Gericht kein Zuschlag unter 5/10 erteilt.
Wenn das  Gebot mindestens 5/10 aber weniger als 7/10 des Verkehrswertes beträgt, kann der betreibende Gläubiger die Zuschlagsversagung beantragen.

---> ab 7/10 keine Zuschlagsversagung wegen nichterreichens der Wertgrenzen.

Aber der Gläubiger kann die einstweilige Einstellung des Verfahrens  § 30 ZVG beantragen. Also der Gläubiger kann immer den Zuschlag versagen, wenn dieser nciht seinen Vorstellungen entspricht.


Gebote unter 5/10 führen meißt dazu, dass die Wertgrenzen im zweiten Termin wegfallen. Der Gläubiger kann aber  die Einstellen beantragen siehe oben ;)
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Hans-Peter

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Gustel

#21
Mit Nachbar habe ich schon geredet.
Der Herr war freundlich und hat mir viele Fragen beantwortet.
1) Also ist eine Scheidung deswegen Zwangsversteigerung.
2) Der ehemalige Eigentümer hat diverses Selber gemacht.
    z.b Die Nut und Feder Decke. Diese ist am Rand laut Nachbar nicht Perfekt abgeschnitten aber sonst ok.
3) Hat diverses selber gemacht. Hat man aber von Außen gesehen. Sind aber dinge die man Leicht Rückgänig machen kann bzw fertig stellen kann.


Danke euch allen so langsam steige ich hier mit dem Thema durch.

Gläubiger (Bank) versucht es mir zu ermöglichen in das Haus zu können.
Schlüssel liegen beim Amtsverwalter. Eventuell wird ein Sammel Termin für die Interessenten gemacht.
Morgen werde ich dazu hoffentlich mehr wissen.

@Hape danke für den Link.
   Gibt es das auch als Hörbuch?  ;)