Fragen zum Gebrauchtwagenkauf Gewährleistung\Garantie

Begonnen von kfi-tiger, 25. März 2015, 10:39:52

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

kfi-tiger

Hey,

Ich hab vor 2mon einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. (Nicht als Bastler oder sowas)
Zu dem wagen gab es eine Gebrauchtwagen Garantie dazu. (Vom Händler aus)

Jetzt hat der Bock ne defekte ASB.
Der Händler schiebt jetzt die Gebrauchtwagen Garantie vor und sagt die wäre in der Pflicht.
Aus meiner Sicht greift hier aber doch die Gewährleistung des Händlers oder nicht ?
Er hat mir den Wagen ja mit einem versteckten Mangel verkauft.

Eigentlich wäre es mir ja egal wer die ASB bezahlt, aber Laufleistungsbedingt übernimmt
die Gebrauchtwagen Garantie nur 50% des Neu teils und 100% Arbeitslohn.

Ich habe eigentlich keine Lust die 50% der ASB zu bezahlen, dafür hab ich ja
Bei einem Händler gekauft. *dachte ich  ;D*

MFG Jan

Die gewonnene Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes.

Manic Mechanic

#1
Der Händler kann sich nicht so einfach aus seiner (gesetzlichen) Gewährleistungspflicht stehlen und auf die Garantie verweisen. Da der Kauf nur zwei Monate zurückliegt, greift noch nicht die berüchtigte Beweislastumkehr, somit muss der Händler im Grunde beweisen, dass der Mangel zum Vertragszeitpunkt nicht bestanden hat.

Aber da das Thema in den Weiten des Netzes bestimmt sehr häufig anzutreffen sein dürfte, würde ich mal danach im Web suchen.
Zusätzlich würde ich mich mal bei der Garantieversicherung erkundigen. Da diese nur 50% zahlt, hat sie keinen Nachteil, wenn der Händler die andere Hälfte bezahlen muss. Vielleicht erfährst Du dort mehr. 

Bsp: http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/gebrauchtwagenkauf/unterschied-sachmaengelhaftung/default.aspx?prevPageNFB=1
DAFUQ?

kfi-tiger

THX für die Info.

Dass ich auch vorher nicht auf die Idee gekommen bin beim ADAC anzurufen............
Wie gedacht steht er in der Pflicht.

Witziger weise würde die Versicherung das eh nicht übernehmen, da eine ASB laut deren Aussage ein Verschleißteil ist.
Und es bei BMW extrem häufig vorkommt  :sick:  :D

Ich glaub ich mach ne Versicherung auf  :cheers:
Die gewonnene Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes.

Manic Mechanic

Nun gut, wenn die ASB nicht explizit bei den versicherten Komponenten genannt ist, ist die naturgemäß nicht mitversichert. Umso mehr darf Dein Händler jetzt seiner Gewährleistungsverpflichtung nachkommen.
DAFUQ?

Roverlook

Rate mal, warum Händler so gerne dem Kunden eine Garantie mit andrehen ;D
Wenn die bezahlt, ist er fein raus und braucht - obwohl zur Gewährleistung verpflichtet - in vielen Fällen so nicht zahlen. Perfide ist das ganze, weil der Käufer in fast allen Fällen diese Garantie noch mit 200-400 Euro dazu als Aufpreis kauft.
Seriöse Händler geben diese - fast immer externe - Garantie von Beginn an ohne Aufpreis mit und würden nicht ohne verkaufen.
Wie schon gesagt und auch hier im Forum zu finden (s. FAQ), Händler in Pflicht nehmen, also Mangel schriftlich mitteilen und zur Nachbesserung auffordern, usw.
"Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde"
Akademie d. Wissenschaften, St. Petersburg, 1806

Manic Mechanic

Zitat von: Roverlook am 26. März 2015, 00:43:34
Seriöse Händler geben diese - fast immer externe - Garantie von Beginn an ohne Aufpreis mit und würden nicht ohne verkaufen.

Is klar... Wenn eine Garantie mit angeboten wird, wird die immer mit eingepreist sein. Als ob ein Autohändler (der frühere Rosstäuscher) einem was schenkt.  ::)
Da ist es mir schon fast lieber, wenn ich eine Garantie für X Euro separat mit kaufe oder eben nicht, denn da ist es transparent.
DAFUQ?