Frage zur Parkordnung

Begonnen von Tom, 17. April 2014, 08:53:18

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Tom

So Jungs, die Ticketfee war wieder da, diesmal gehts um Folgendes: den Parkplatz vor dem Roten.

* Markierung noch sichtbar
* kein Behindertenparkplatz
* Halteverbotsschild ohne Pfeil (s. Bild)
* mehr als 5m bis zur nächsten Ecke

traffic.gif

Fragen:

* Was geht vor? Schild oder Markierung? Denke Markierung, sonst wären die Behindertenparkplätze dahinter ja auch unzulässig
* Markierung ist älter als die der nachfolgenden Parklplätze, aber noch gut sichtbar -> reicht das?
* Tatbestand: Parken und Halteverbot und auf Fußweg -> was passt?

Tom
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Stitch

Ist leider eindeutig: Schild geht vor Markierung!
-> Parken im Halteverbot

Das mit dem Parken auf dem Fußweg ist dann wohl auch nicht zulässig, da keine ausdrückliche Erlaubnis.
Der Tatvorwurf ist damit schon richtig.

Du könntest, mit ner Verkehrsrechtsschutz im Rücken, es drauf ankommen lassen und die Situation als nicht eindeutig anzeigen. Dauert dann eben eine Weile und kann durchaus auch mehr kosten.

Kann deinen frust sehr gut nachvollziehen. Vor unserem Kindergarten warten diese Vollpfosten immer schon auf Falschparker. Die falsch parkenden Baufahrzeuge und Handwerker werden jedoch nicht belangt. Mein Widerspruch vor gut 2 Jahren gegen eine solche Willkür war erfolgreich. Allerdings auch nur, weil ich nachweisen konnte, dass das Verbotsschild durch ein Baufahrzeug verdeckt war! Anders, sagt meine Anwältin, wäre das nicht möglich gewesen.
Rover 75 (ruhend); Sternchen; Grand C4 Picasso (ein echt tolles Gerät!)

Tom

Ganz eindeutig ists hier auch nicht, meine ich, aber wegen 20 Euro lohnt es sich nicht zu streiten, da ist mir die Zeit zu schade
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Roverlook

#3
Die Markierung wurde wohl nicht ohne Grund nicht erneuert bzw. nicht neu gestrichen ;) und das Schild dann aufgestellt
Auf die offensichtlich "gültigen" verblassenen Markierungen für die Behindertenplätze kann man ja schriftlich unabhängig hinweisen, als
Begründung für Einspruch eher dünn.
Und Einspruch heißt auch, dass Verfahrenskosten entstehen (aktuell mind. noch 28,50 Euro drauf)
Verkehrsrechtsschutz wäre mit Kanonen auf Spatzen ....

Übrigens, kann man auch der Stadt anbieten, verblichene Markierungen (hier die der Behindertenparkplätze) selber mit weiß nachzumalen :D
Vielleicht beteiligen die sich an den Kosten bzw. bezahlen Dich dafür, damit keine Missverständnisse mehr entstehen und Du hast die 20 Euro wieder raus ;)
Und Absicht oder Abzocke (Jagd auf Falschparker) würde ich da an dieser Stelle mit der verblichenen Markierung auch nicht sehen.
"Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde"
Akademie d. Wissenschaften, St. Petersburg, 1806

TamberlanE

Ob das Schild im Nachhinein aufgestellt wurde, spielt m.W.n. keine Rolle. (Eingeschränktes) Halteverbotszeichen bezieht sich ausschließlich auf die für den Verkehr bestimmte Fahrbahn und nicht auf für den ruhenden Verkehr bestimmten Parkflächen. Da gabs vor noch nicht allzulanger Zeit sogar ein Urteil zu...
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Thorsten

Wo isn das Problem ?
Da ist ein Halteverbotschild und ab den Schild ist Halteverbot . Was davor an Fahrzeugen steht ist doch Uninteressant .
Damit sind die alten Striche ausser Kraft .
Deutschlands erster MG F mit Porsche Seitenblinkern
  Als Moderator fehlbesetzt.

Roverlook

#6
Zitat von: TamberlanE am 17. April 2014, 16:53:55
Ob das Schild im Nachhinein aufgestellt wurde, spielt m.W.n. keine Rolle. (Eingeschränktes) Halteverbotszeichen bezieht sich ausschließlich auf die für den Verkehr bestimmte Fahrbahn und nicht auf für den ruhenden Verkehr bestimmten Parkflächen. Da gabs vor noch nicht allzulanger Zeit sogar ein Urteil zu...

Hatte ich auch im Hinterkopf, aber die Parkfläche bzw. die verblichene Markierung der Parkfläche ragt in die Fahrbahn mit rein und zählt damit zum Halteverbotszeichen-Bereich.
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Stitch

Vollkommen egal: Blech hebt Farbe auf, Licht hebt Blech auf und Beamte stehen so und so über allem *Punkt*
Wie gesagt: man könnte argumentieren, dass die Situation nicht eindeutig ist. Da kommen die eben mit diesem Argument und man hat noch mehr Kosten an der Backe.
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Roverlook

#8
Und selbst wenn Du mit der Markierung argumentieren willst, gehst Du evtl. sogar das Risiko rein, dass die Deine Fahrtüchtigkeit überpüfen, weil Du keine roten, runden Schilder mehr sehen kannst ;) :D  :laughing7:
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Stitch

Zitat von: Roverlook am 17. April 2014, 19:24:05
Und selbst wenn Du mit der Markierung argumentieren willst, gehst Du evtl. sogar das Risiko rein, dass die Deine Fahrtüchtigkeit überpüfen, weil Du keine roten, runden Schilder mehr sehen kannst ;) :D  :laughing7:

:D ;D
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Roverlook

Wenn Du der Stadtkasse noch mehr Euros bescheren willst, kannst Du sogar das Foto oben einschicken, denn der rote Kleinwagen auf dem Behindertenparkplatz scheint kein Behindertenausweis zu haben - das kostet mehr als 20 Euro  :evil:
Oder Ihr macht einen Deal 8)
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TamberlanE

Zitat von: Stitch am 17. April 2014, 19:21:13
Vollkommen egal: Blech hebt Farbe auf, Licht hebt Blech auf und Beamte stehen so und so über allem *Punkt*
Wie gesagt: man könnte argumentieren, dass die Situation nicht eindeutig ist. Da kommen die eben mit diesem Argument und man hat noch mehr Kosten an der Backe.

Das ist ein Mythos. Auch Markierungen gehören zu den Verkehrszeichen und sind gleichberechtigt. Ob allerdings ein Parkplatzrahmen ohne P oder Rollifahrer drin überhaupt als Parkgelegenheit zählt, weiß ich nicht.
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