Das kotzt mich richtig an

Begonnen von Thorsten, 22. September 2011, 19:23:54

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Urbaner

garnicht...aber wenns das erste Fahrverbot ist, dann lassen die eigentlich mit sich reden, Stichwort: Wunschzeitraum

Nimm dir einfach 4 Wochen urlaub für die Zeit ;-)
,,Design is not just what it looks like and feels like. Design is how it works."

TiefFlieger

Hmm... Fahrrad fahren?

Spaß beiseite: dafür gibt's einschlägige Foren. Oder Anwälte... Denn es gibt Mindestabstände, an die sich  :police: halten müssen.
Mein Auto ist nicht laut, es ist akustisch präsent!

TamberlanE

Korrekt, allerdings nicht bei Ortsausgangs- und Ortseingangsschildern. Wie mein Fahrlehrer zu sagen pflegte: "Lass doch alle so nen Blödsinn erzählen, dass hält mich in meinem Job". Fakt ist, die dürften auch 2 cm vorm Schild blitzen. Macht normalerweise keiner, weil soviel Filmmaterial haben die nicht einstecken :D
Den einen Monat kannst du nicht umgehen, es sei denn du kannst beweisen, dass der Führerschein für deinen Job existenziell ist. Und selbst dann kann der Richter von dir Verlangen, erstmal Urlaub abzuleisten. Falls er auf Fahrverbot verzichtet, wird dein Bußgeld auf Vorsatz erhöht.
Ich würde mir mehr Gedanken um die Nachschulung machen, Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein A-Verstoß.
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siebnschläfer

Die Problematik ist sogar eig. noch viel größer!

Ich wurde Ende 2010 schon einmal aus jugendlichem Dummsein heraus mit 24 zu viel innerorts geblitzt und habe einen Punkt bekommen, ebenso das Aufbauseminar und die verlängerte Probezeit in der ich mich nun befinde.

Und nun wäre es mein 2. A Verstoß und sie können mir den Schein eig. ganz weg nehmen oder?

Aber ich habe noch den Mensch angetroffen, der dort blitzte und habe sehr höflich und einsichtig mit diesem gesprochen.
Meine Situation wie oben habe ich ihm auch geschildert und er schrieb sich mein Kennzeichen extra auf und versicherte mir, meine Bewehgründe ( Arbeit und zu wenig Urlaub ) weiterzuleiten. Und er meinte, da es mein erster 3Punkte-Verstoß ist, kann ich um den Monat drum rum kommen.

TamberlanE

Als ob der was entscheiden kann... Du kannst froh sein wenn die Führerscheinstelle dir Rasen wegen Arbeit und zu wenig Urlaub nicht als Vorsatz auslegt. Dass das mit den 2 Metern kleinlich ist, steht da leider auf nen ganz anderen Blatt. Wie sich das mit A Verstößen innerhalb einer schon verlängerten Probezeit verhält, weiß ich nicht. Du wirst es uns sicherlich bald sagen können ^^
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c[00]LsPoT!

Ob nun 2m oder 2cm oder sonst was. Siebnschläfer war zu schnell. Nicht zum ersten Mal. -> Eigene Selberschuld, also muss man auch mit den Konsequenzen leben... Klingt hart aber da hilft jetzt auch keine Rumgeheule. Meistens kann der Blitzende auch nix mehr regeln.

gruß
chris

Hans-Peter

Zitat von: siebnschläfer am 07. Juni 2012, 07:11:03

HAT JEMAND EINE IDEE WIE ICH DEN MONAT LAUFEN UMGEHEN KANN?


Radfahren  ;D
traffic.gif
Ich fühl mich so krank...ich glaub ich hab Montag.

Roverlook

#127
Zitat von: siebnschläfer am 07. Juni 2012, 07:11:03
Da haben die Hunde doch echt 2m ( ungelogen 2m ) vor dem Ortsausgangsschild eine Radarfalle aufgestellt und das auch noch mitten in einen so schönen Busch. Blöd das im ganzen Dorf 30 erlaubt sind und danach gleich 70 erlaubt sind.


Gilt der Geschwindigkeitstrichter nicht auch andersherum? (so wie bekannte: 70-50-30, oder 100-70-50)

Wie immer, wenn man KFZ-Rechtsschutz hat, dann zum Anwalt und Schreiben innerhalb der Woche (Erhalt Anhörungsbogen): Keine Ahnung, wer gefahren.
Folgen:
1) Wird eingestellt
2) Wird eingestellt mit Auflagen (Fahrtenbuch)
3) Geht weiter, Polizei könnte mal vorbeikommen und Foto abgleichen, selbiges später vor Richter, wenn man verliert -> selbe Anfangsstrafe, Gerichtskosten zahlt aber Rechtsschutz. Wenn man "gewinnt", wird es eingestellt.
Rechtsschutz in solchen Fällen (Verstösse ruhender Verkehr geht nicht) nicht so oft benutzen, sonst andere Tarife oder Kündigung.

Habe heute auch was nettes in dieser Art per Post bekommen, mobiler Blitzer stand 100m nach festem Blitzer :evil:
Nach knapp 6 Jahren ohne Foto muss man die paar km/h zuviel einfach sportlich nehmen ;)
"Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde"
Akademie d. Wissenschaften, St. Petersburg, 1806

Roverlook

#128
Zitat von: siebnschläfer am 07. Juni 2012, 16:43:39
Aber ich habe noch den Mensch angetroffen, der dort blitzte und habe sehr höflich und einsichtig mit diesem gesprochen.
Meine Situation wie oben habe ich ihm auch geschildert und er schrieb sich mein Kennzeichen extra auf und versicherte mir, meine Bewehgründe ( Arbeit und zu wenig Urlaub ) weiterzuleiten. Und er meinte, da es mein erster 3Punkte-Verstoß ist, kann ich um den Monat drum rum kommen.

Okay, das habe ich jetzt erst gelesen, da kann Dir auch nun kein Anwalt bzw. die evtl. vorhandene Rechtsschutz mehr helfen, wenn Du auch noch aussteigst und Dich vom Typen schön als Fahrer und Geschwindigkeitsübertreter identifizieren lässt :-x :-o :-/
So hilft kein Einspruch mehr, jetzt kannst Du nur noch argumentieren, ob Du das Fahrverbot in den Urlaub bzw. die Ferien verschieben kannst.
"Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde"
Akademie d. Wissenschaften, St. Petersburg, 1806

das_Chaos

wie ist das eigentlich gernerell, wie lange haben die zeit was zu schicken? wurde ende april auf der A72 (?) plauen - Hof geblitzt, denke es waren 70 zu viel  :angel:

bisher kam noch ncihts, ist ein firmenwagen, ich kann ihn aber jedem geben der mag, also kein fester fahrer drauf eingetragen. die firma gibt mich als den weiter an den das fahrzeug überlassen wurde - wenn ich jetzt pipapo rechtsschutz usw. in anspruch nehme, und das verfahren eingestellt wird, gibt es dann auch die fahrtenbuchregelung?
RIP Georg...

TamberlanE

er wäre zumindest nicht der erste der für naivität lehrgeld zahlt. die welt ist schon schlecht  :evil:

@chaos: 3 Monate, die immer nach Reaktion von Neuem beginnen. Sind Firmenwagen steuerrechtlich nicht eh einer Fahrtenbuchregelung unterworfen?
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The Stig

Zitat von: TamberlanE am 07. Juni 2012, 21:14:02
Sind Firmenwagen steuerrechtlich nicht eh einer Fahrtenbuchregelung unterworfen?
Nee, nicht wenn sie auch zur privaten Nutzung überlassen werden.
All descents shall be undertaken at speeds commonly regarded as 'ludicrous' or 'insane' by those less talented.

AC-3EX

Zitat von: The Stig am 07. Juni 2012, 21:15:11
Nee, nicht wenn sie auch zur privaten Nutzung überlassen werden.

Genau und dann versteuert man brav über die "Ein-Prozent-Regel".
Das ist übrigens entgegen vieler Unkenrufe nicht wirklich günstig!

TamberlanE

Zitat von: AC-3EX am 07. Juni 2012, 21:29:06
Genau und dann versteuert man brav über die "Ein-Prozent-Regel".
Das ist übrigens entgegen vieler Unkenrufe nicht wirklich günstig!

das kommt doch ganz auf den Wagen an :D
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UliV

ZitatDas ist übrigens entgegen vieler Unkenrufe nicht wirklich günstig!
Jupp, die Fahrzeugklasse ist nach Hierachiestufe meist festgeschrieben.

Poolfahrzeuge sind monetär attraktiver.
Der Narr hält sich für weise, der Weise weiß dass er ein Narr ist.