Das kotzt mich richtig an

Begonnen von Thorsten, 22. September 2011, 19:23:54

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Xpower

siehste mal so ein Rover ist stabil wie ein Russenpanzer da zerschellen sogar VW dran  :D

Tina

Was eigentlich ein Grund zur Freude wäre. ;D
Kein Alkohol ist auch keine Lösung !

Gustel

Immer kennst dunden Gegner.
Ich habe seit 3 Wochen an der Fahrer Tür nen schönen Streifschuss von einem
Aus oder einpark Idioten/in.
Na ja bald habe ich überall kratzer.
Was solls, er fährt immer noch.

Tina

Da hab ich aber auch nichts davorn, daß ich den kenne, oder weiß, wer es war.
Zuerst hat er vor der Polizei ausgesagt, er wäre rückwärts aus der Lücke gefahren und hätte mich dabei angefahren(während ich in die Lücke gegenüber rückwärts einparken wollte).
Die Polizei hat ihm erklärt, er müsse beim Rückwärtsausparken auf die achten, die sich in der Mittelspur des Parkplatzes befinden, denn das wäre eine Straße und ich könne nichts für diesen Unfall.
Die Tatbestandsaufnahme zog sich 45min.hin, der Unfallgegner war schon weg, ich wollte auch gerade gehen, da tauchten zwei Zeugen auf, die aussagten, ich wäre dem Knaben an den VW gefahren. Daraufhin rief der Polizist den VW-Fahrer auf dem handy an und drängte ihn fast dazu, seine Aussage zu ändern, in Richtung der Aussage der "Zeugen".
Ich finde das gelinde gesagt ein sehr merkwürdiges Verfahren.

Kein Alkohol ist auch keine Lösung !

UliV

Polizeiprotokolle der Unfallaufnahme sind im Zweifelsfall wertlos !
Im Zweifelsfall einen vereidigten Gutachter hinzuziehen, erstmal Gutachter selbst bezahlen.
Nach Schadensverlaufsklärung werden die Gutachterkosten nach Verursacherprinzip aufgeteilt.

War bei mir so, zog sich ein Jahr hin, doch ich hab mein Geld 100% bekommen.
Bei mir kannte der Polizist den "später festgestellten Unfallverursacher" und dementsprechend war das Polizeiprotokoll der Unfallaufnahme.
Der Narr hält sich für weise, der Weise weiß dass er ein Narr ist.

Tina

Einen Gutachter für den Geschädigten  stellt meine Versicherung. Meinen Schaden am Fahrzeug behebe ich selbst, zumindes habe ich dabei Hilfe von einem, der sich gut auskennt.
Ich frage mich nur, ist es überhaupt noch vor Gericht verwendbar, wenn sich Zeugen, sollten sie wirklich welche sein, was ich stark bezweifle, so spät melden.
Und darf ein Polizeibeamter den Unfallgegner überhaupt anrufen und ihn dahingehend "drängen", seine Aussage zu "korrigieren", weil plötzlich zwei da sind, die auf deiner Seite sind?
Ich habe ja schon viel erlebt. Aber das hier riecht arg nach Manipulation.
Kein Alkohol ist auch keine Lösung !

RafZS180

Böse Zungen könnten ja behaupten, der Verursacher hätte seine Freunde an der nächsten Ecke abgeholt und vor Ort wieder ausgeladen, damit diese als Zeugen dienen können.... Wäre ja definitiv nicht rechtens, aber beweis das erst mal.  :evilgrin:
Quid pro Quo

Tina

Kein Alkohol ist auch keine Lösung !

Roverlook

#1958
Erstmal abwarten, was alles kommt, hab durch solche Geschichten über die Jahre "gelernt", dass spekulieren nix bringt.
Die Akte kannst Du Dir eh später ansehen bzw. die Versicherungen fordern die an. Geht auch alles ohne Anwalt.

Und wenn Aussagen da sind, hat man wenigstens schonmal was ;)... hört sich komisch an, aber wenn man wie ich gerade seit über 8 Monaten auf eine Aussage des Unfallgegners gegenüber Polizei und den Versicherungen zum Unfallgeschehen wartet, weiß man jede Aussage zu schätzen :Huh: damit es endlich vorwärts geht und ist es kein Wunder, dass alles immer länger dauert.
"Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde"
Akademie d. Wissenschaften, St. Petersburg, 1806

Tina

Sowas ist schon mehr als ungewöhnlich.

Da kann ich ja wohl noch schön zufrieden sein, wenn die ominösen Zeugen sich 40 min später gemeldet haben.
Hier lief es ja nach dem Motto ab, der Unfallgegner hat den Vorfall geschildert, ihm wurde erklärt, was er falsch gemacht hat und er hat seinen Fehler eingesehen.
Bis dahin war er ja auch noch der Unfallverursacher.
Dann tauchen aus dem Nichts Leute auf, die das Gegenteil behaupten, was also heißt, der Unfallgegner hat sich selbst angesch....
Damit wurde ich automatisch zum Schuldigen.
Und dann ruft die Polizei den Knaben an, nach dem Motto, es seien Zeugen da, die behaupten das Gegenteil und wenn er sich deren Meinung anschließt, dann ist er aus der Sache als Unschuldslamm raus.
Das ist doch das, was mich so ärgert. Wie kann denn die Polizei den Kerl anrufen und quasi dazu bequasseln, er möge sich der Aussage der "Zeugen" anschließen?
Langsam beschleicht mich das Gefühl, es stecken alle unter einer Decke! ;) :o   
Kein Alkohol ist auch keine Lösung !

RafZS180

Der Verursacher ist danach nicht nach Hause, sondern zur Bank gefahren...eine kleine Gefälligkeitsüberweisung tätigen..  ;)
Quid pro Quo

Tina

Kann gut möglich sein.
Nach dem Unfall hat er gemeint, die Polizei anrufen zu müssen und seine Firma, weil er zum Dienst müsse.
Die Polizei hat er gerufen, das stimmt. Aber danach hat er mit jemandem telefoniert, den er Liebling nannte und erzählt, er hätte Brötchen gekauft.
Sehr suspekt.
Kein Alkohol ist auch keine Lösung !

RafZS180

Brötchen war das Codewort  ;D
Quid pro Quo

Tina

Kein Alkohol ist auch keine Lösung !

Roverlook

#1964
Auch wenn die Aussage geändert wurde, kann ich mir in keinster Weise vorstellen, dass die erste gemachte Aussage vollständig verschwindet, d.h. es wird sicher ein Hinweis in der Akte stehen, dass Person x den Unfall "zunächst"(!) zugegeben hat und dann aufgrund blabla veränderte....
Gerade die ersten Aussagen sind ja sehr oft wichtig und erst dann wird schnell revidiert ;) um sich nicht selbst zu belasten...

Zudem gibt es ja hier 2 getrennte Verfahren, die Polizei und -bei größeren Geschichten- StA haben mit der Schadensabwicklung nichts(!) zu tun, d.h. die Versicherungen machen sich ihr eigenes Bild und entscheiden gefühlt immer öfter erstmal nicht entsprechend der Ermittlungsakte, sondern vielmehr was günstiger ist ;) und jegliche Ansprüche erstmal abzuwehren gehört eh zum Handwerkszeug :evil:

Übrigens ist es ein blanker Hohn, dass gestern in irgendeiner Ratgeberdoku mitgeteilt wurde, dass KFZ-Schäden von der Versicherung innerhalb von 4-6 Wochen geregelt bzw. bezahlt sein müssen, selbst wenn wie in meinem Fall der Versicherungsnehmer trotz Ermahnung keine Angaben zum Unfall machte bzw. weiterhin nicht "mitspielt". Man könnte sogar bei mehr als 6 Wochen Dauer bzw. Verzögerung die Versicherung verklagen.
Na toll, 4-6 Wochen und dann klagen... mal schnell meinem Anwalt bei fast 8 Monaten Warten Feuer unter dem ... machen :evil:

Übrigens hab ich selber noch ne Geschichte aus dem Ausland, wo mir einer reingefahren ist. Das ist sogar nach 2 Jahren nicht vollständig geklärt, allerdings hängen da noch paar Behörden dran (Straßenschilder beschädigt), vielleicht deshalb  :huh:
"Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde"
Akademie d. Wissenschaften, St. Petersburg, 1806