Fragen die keinen eigenen Thread verdienen.

Begonnen von Rossirox, 02. April 2010, 15:30:32

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Tom

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Freie Marktwirtschaft. Angebot und Nachfrage eben  :P
Quid pro Quo

Roverlook

#2102
Durch einen Bekannten hab ich mich zu einem Online-Handy-Angebot verleiten lassen, die Konditionen eines Vertriebspartners der Telekom klingen gut und mittels solchen sogenannten Online-Vertriebs- und Handelspartnern hab ich auch bereits früher Handyverträge abgeschlossen - dieser hier war mir aber neu, schlechte Erfahrungen gibt es aber im Netz nicht.
Daher Bestellung eben von mir durch (und von jedem Schritt Screenshot).
In der eMail-Bestätigung soll ich nun - wie üblich und angekündigt - den Auftrag per Hand unterschrieben und weitere Unterlagen einschicken, damit diese dann vom Vertriebspartner an die Telekom weitergeleitet werden.

Soweit so gut, aber der zu unterschreibende Auftrag enthält sehr viele Veränderungen im Vgl. zu der durchgeführten Online-Bestellung, auch fehlen die Konditionen vom Vertriebspartner, es ist quasi ein normaler Telekomauftrag wie in jedem Laden.
Das ist unüblich, ich mache doch nicht 2 Verträge mit unterschiedlichen Konditionen und wenn Pech wird der mit den schlechteren realisiert - also Stopp das Ganze und Widerruf.

Nur ist die Frage, ob überhaupt ein Widerruf nötig ist oder weil der zu unterschreibende Auftrag falsche Daten enthält und ich den nicht unterschriebe und zurückschicke das Ganze eh nicht rechtsgültig wird?
Durch die Online-Bestellung habe ich Firma xy zur Vermittlung eines Handyvetrages beauftragt. Ohne entsprechenden Auftrag per Post  kann dieser Auftrag aber nicht ausgeführt werden.
"Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde"
Akademie d. Wissenschaften, St. Petersburg, 1806

Hans-Peter

Im Zweifel dumme Fragen stellen wie das denn sein kann und um Klarstellung bitten. Vorher würde ich nix unterschreiben.
Dummerweise ist so etwas in gewissen Kreisen Masche geworden weil man damit rechnet das der dumme Verbraucher davon nix mitbekommt.
Wenn Du nix unterschreibst und verschickst werden die bestimmt nochmal bei Dir nachfragen.
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Ich fühl mich so krank...ich glaub ich hab Montag.

Roverlook

#2104
Nachfragen bzw. anrufen wird wohl wenig bringen, hab schon Do und Fr versucht wegen Rufnummernmitnahme - keinen erreicht.

Hab jetzt mal gegoogelt und scheinbar sind die Handyvertrags-Vermittlungsgeschäfte auch unter Rechtsanwälten sehr umstritten bzgl. Wirksamkeit und Widerruf.

So ein Angebot mit 1 Euro Gerät und Vertrag sind tatsächlich mehrere Verträge und das ganze nennt sich Kombinationsangebot bzw. -Vertrag:
1. Auftrag/Vertrag zur Vermittlung durch Vertriebspartner an Provider = Dienstleistungsvertrag. Dieser kann auch Kaufvertrag von Waren enthalten = Kombinationsware (verbilligtes Gerät)
2. Eigentlicher Vertrag mit Provider

Kurios wird das ganze, dass ohne des Zustandekommens des Vertrages mit dem Provider der bzw. die Verträge mit dem Vertriebspartner nicht gültig sind, aber ein Widerruf des Vertrages (Dienstleistung) beim Vertriebspartner nicht automatisch die Ungültigkeit des Providervertrages zur Folge hat :Huh:
Bei gelieferten Waren bzw. verbilligten Geräten wird das ganze nochmal komplizierter.

Positiv:
In einer AGB von diesen Vertriebspartnern hab ich gefunden, dass nach 7 Tagen ohne Zusendung der unterschriebenen Auftrages keine Seite mehr an einer wie hier von mir durchgeführten Bestellung gebunden sei.

Negativ:
Die Online-Bestellung = Auftrag zur Vermittlung wird als Dienstleistung angesehen und bei Widerruf von Dienstleistungen kann ein entsprechender Schadensersatz für die entgangene Provision (vom Provider an den Vertriebspartner) und/oder für den bereits stattgefundenen Arbeitsaufwand des Vertriebspartners in Rechnung gestellt werden.


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Tom

Hat man online nicht generell 14 Tage Widerrufsrecht gemäß FAG?
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Roverlook

Zitat von: Tom am 30. Mai 2016, 10:14:23
Hat man online nicht generell 14 Tage Widerrufsrecht gemäß FAG?

Richtig, aber bei Online-Dienstleistungsverträgen kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlischen, weil man jemanden sofort mit einer Leistung beauftragt. (klassisches Bsp. im Netz  sind die Autovermittlungsgeschichten)
Zudem hatte ich unter "Negativ" erwähnt, dass nach Widerruf eine Art Schadensersatz für die begonnene Dienstleistung bzw. die entgangene Provision in Rechnung gestellt werden kann.
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Tom

Wegfall der Geschäftsgrundlage aufgrund geänderter AGB?

Hatte sowas auch schon, war imho Dummenfang

Dann ein paar Inkasso- Schreiben ignoriert und dann war Ruhe.
Dazu hab es aber auch schon viele einschlägige Berichte im Netz
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cruciox

Kann mir jemand aus dem Kopf sagen, was für eine Starterbatterie maximal in den MG ZS Passt?
Wer aufhört, sich verbessern zu wollen, hört auf, gut zu sein.

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There are only two rules for drinking whisky. First, never take whisky without water and second, never take water without whisky

gettY-

Zitat von: cruciox am 30. Mai 2016, 17:24:01
Kann mir jemand aus dem Kopf sagen, was für eine Starterbatterie maximal in den MG ZS Passt?

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cruciox

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Micha - das Original

Ist der Brexit ein weiterer Nagel zum Sarg für unsere Autos?  :o
ex: Rover 216 Si (RF), Rover 45 1.8 Celeste (RT); aktuell:  MG TF 135 (RD), Kia Rio 1.0 TGDI 48V GT-Line (YB)

c[00]LsPoT!

Ein Nagel mehr oder weniger macht auch keinen Unterschied mehr.

gruß
chris

Roverlook

#2113
Bis das mal umgesetzt wird (offiziell haben die ja jetzt 2 Jahre Zeit !!!) und welche neuen Vereinbarungen für alle möglichen Sachen als Ersatz geschaffen werden...  aber mir irgendwann einmal tatsächlich ein Visa holen zu müssen :Huh:
Für Auto-Import (falls noch brauchbare MGRs zu finden :laughing7:) wird halt das ganze wie mit der Schweiz laufen, schön Zoll usw.

Ehrlich gesagt, hätte ich nicht gedacht, dass der Brexit kommt, im Nordwesten und außerhalb Londons war zwar die Leave-Stimmung schon lange spürbar (seit Anfang des Jahres stark in aller Munde), aber auch die größeren Remain Lager wie Schottland und Nordirland waren lange erkennbar - in meinen Augen war Wales das Zünglein und hat IMO für den Sargnagel gesorgt.

Karte:
http://i1.mirror.co.uk/incoming/article8271448.ece/ALTERNATES/s615b/CaptureJPG.jpg

Spannender finde ich nun, ob UK auseinanderbrechen wird, aber wahrscheinlich wird der Schock heute noch länger als 2 Jahre anhalten bzw. als Testlauf gelten, bevor z.B. Schottland wirklich auch Bye Bye sagt.
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gettY-

#2114
Mich freut es. Ich mein, in ganz Europa schreien sie gegen die EU .... böse böse, laufen irgendwelchen Populisten hinterher ... und England wird jetzt das Exempel sein. Klar hat die EU einige Nachteile, aber die Jahrzente langen Vorteile und die übergeordnete Friedensordnung innerhalb Europas in den letzten 70 Jahren ist mehr wert als jedes der Nachteile und mehr wert als jeder Euro den uns die EU kostet. Diese Selbstverständlichkeit der IST Situation kotzt mich so dermaßen an.

Das neue schottische Referendum steht schon fest, Gibraltar will auch raus aus dem UK ... Nordirland werden wir sehen. Und schon jetzt fängt UKIP an zentrale "Wahlversprechen" zu kippen. Wie eben jeder Politiker. Und das wird bei AFD, Front National, Wilders und wie sie alle heissen nicht anders sein.

Ja Politiker sind Kot, egoistisch und korrupt. Waren sie schon immer, werden Sie auch immer sein. Weil Sie eben nur ein Spiegelbild der Gesellschaft sind.

Keiner kann mir erzählen er würde seine näheren Freunde und Verwandten nicht bevorzugen wenn er es könnte ...  sich mehr Geld genehmigen wenn er es selber könnte oder wenn man selbst reich wäre nicht auch alles dafür tun das es so bleibt ... oder man bezahlt den Handwerker schwarz, ist ja ok, man ist da der kleine arme Mann, macht ein Reicher / Politiker das selbe dann aber Bild Seite 1 und morgens beim Kaffee mit den Kollegen schimpfen usw. ... diese Doppelmoral kotzt mich so an.

Was diese EU brauch ist Aufklärung ethische und politische Bildung für alle, nicht umsonst haben mehr junge Menschen für einen Verbleib in der EU gestimmt. Sie sind gebildet, aufgeklärt und sehen das große ganze in einer globalisierten Welt. Nur ein Mensch mit der Fähigkeit zum differenzierten Denken kann ein guter Demokrat sein.